ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Felgen-KartonsThomas Kotula
Heinrich-von-Kleist-Straße 3
D – 38165 Flechtorf
Tel.: +49 (0) 5308 520247
E-Mail: info@felgen-kartons.de
Stand: 03.08.2021
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Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
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Begriffsbestimmungen
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Vertragspartner
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Vertragsgegenstand und Leistungen von Felgen-Kartons bei Beauftragung von Transportdienstleistungen
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Zustandekommen des Vertrags
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Bestellungen von Waren (Felgenkartons und/oder Verpackungsmaterialien/Zubehör) im Online-Shop
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Beauftragung von Transportdienstleistungen
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Allgemeine Hinweise an den Kunden
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Besondere Bedingungen und Hinweise bei Transportdienstleistungen
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Weitere Regelungen betreffend die Durchführung von Transportdienstleistungen
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Haftung betreffend die Durchführung von Transportdienstleistungen
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Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse
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Mitwirkungspflicht des Kunden
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Transportdurchführung
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Versicherungsschutz für Transportgüter
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Sonstige Regelungen
I. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und alle Verträge zwischen Herrn Thomas Kotula, Inhaber des Einzelunternehmens Felgen-Kartons, Heinrich-von-Kleist-Straße 3, 38165 Flechtorf (im Folgenden: „Felgen-Kartons“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunde“) sowohl betreffend Bestellungen im Online-Shop von Felgen-Kartons als auch über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die Webseite www.felgen-kartons.de (im Folgenden „Webseite“) geschlossen werden.
(2)
Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(3)
Die Rechtsbeziehungen zwischen Felgen-Kartons und dem Kunden regeln sich in ihrer Anwendung jeweils vorrangig nach dem zwingenden Recht, Individualvereinbarungen, diesen AGB und – betreffend Transportdienstleistungen - ergänzend den AGB des vom Kunden gewählten Transportunternehmens, (mit Ausnahme von II (2)), ergänzend den ADSp in der jeweils neuesten Fassung.
II. Begriffsbestimmungen
(1)
„Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch).
(2)
„Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch).
(3)
„Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
III. Vertragspartner
Verträge schließen Sie mit:
Felgen-Kartons
Thomas Kotula
Heinrich-von-Kleist-Straße 3
D – 38165 Flechtorf
Tel.: +49 (0) 5308 520247
E-Mail: info@felgen-kartons.de
Wird Felgen-Kartons mit der Durchführung von Transportdienstleistungen beauftragt, wird Felgen-Kartons genauso wie bei Bestellungen von Waren ebenfalls alleiniger Vertragspartner des Kunden.
IV. Vertragsgegenstand und Leistungen von Felgen-Kartons bei Beauftragung von Transportdienstleistungen
(1)
Felgen-Kartons erbringt die vereinbarte Transportdienstleistung im Hinblick auf die Ausführung, also insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung, durch das im Rahmen des Vertragsschlusses durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen. Die Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils vom Kunden ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden „Transportbedingungen“) werden dem Kunden bei Abschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil des Transportvertrags zwischen Felgen-Kartons und dem Kunden. Bei Widersprüchen der Transportbedingungen mit diesen AGB im Hinblick auf Transportdurchführung und der gewichtsmäßigen Haftung haben die Transportbedingungen des vom Kunden ausgesuchten Unternehmers Vorrang. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung.
(2)
Felgen-Kartons befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger ab. Felgen-Kartons hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie mit Felgen-Kartons ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sind, und der Kunde Felgen-Kartons alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
(3)
Felgen-Kartons ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Angaben auf der Webseite, insbesondere Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen. Derartige Veränderungen haben keinen Einfluss auf mit einem Kunden bereits vor der Änderung vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe. Solche können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
(4)
Etwaige Reklamationen zu geschlossenen Transportverträgen oder sonstige Anfragen des Kunden sind an Felgen-Kartons und nicht an das ausgewählte Transportunternehmen zu richten. Bei sämtlichen Reklamationen oder Anfragen des Kunden sind die Auftragsnummer oder die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen. Die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das Kontaktformular.
V. Zustandekommen des Vertrags
1. Bestellungen von Waren (Felgenkartons und/oder Verpackungsmaterialien/Zubehör) im Online-Shop
(1)
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch die Bestellung des Kunden wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben; dies erfolgt postalisch, per E-Mail, oder über das Bestellformular von Felgen-Kartons. Letzteres erfolgt dergestalt, dass die jeweiligen Artikel in den Warenkorb gelegt werden, zur Kasse gegangen wird und nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden – Bestellung ohne Registrierung/Anmeldung als registrierter Kunde/Bestellung und als Kunde registrieren sowie nach Wahl der Versanddaten und Zahlungsart abschließend auf den Bestellbutton klicken. Während dieser Bestellung können alle Eingaben laufend korrigiert werden. Zudem werden die Eingaben vor Abgabe der Bestellung nochmals zusammengefasst und können bearbeitet/berichtigt werden.
Der Eingang der Bestellung wird umgehend per E-Mail bestätigt. In diesem Rahmen wird das Angebot ggf. angenommen. Der Kunde hat dementsprechend sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und an diese von Felgen-Kartons versandte E-Mails empfangen werden können. Der Kunde hat auch ggf. seine „Spam-Ordner“ zu kontrollieren.
Sollte der Kunde als Zahlungsart PayPal wählen, wird er im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort kann er seine Zahlungsdaten angeben und die Zahlung gegenüber PayPal bestätigen. Felgen-Kartons fordert PayPal nach Abgabe der Bestellung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt hierdurch das Vertragsangebot des Kunden an.
Sollte der Kunde als Zahlungsart SOFORT-Überweisung wählen, so wird er nach Abgabe der Bestellung auf die Webseite des Online-Anbieters SOFORT weitergeleitet. Dort bestätigt der Kunde die Zahlungsanweisung an SOFORT. Bei dieser Zahlungsart kommt der Vertrag bereits hierdurch zustande.
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal PLUS hat der Kunde verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Nach Abgabe der Bestellung wird er auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort kann er seine Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung PayPal bestätigen. Bereits hierdurch kommt der Vertrag zustande.
Sollte der Kunde als Zahlungsart paydirekt gewählt haben, so wird er auf die Webseite des Online-Anbieters paydirekt weitergeleitet. Dort bestätigt der Kunde die Zahlungsanweisung an paydirekt. Nach Abgabe der Bestellung fordert Felgen-Kartons paydirekt zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt hierdurch bereits das Vertragsangebot an.
2. Beauftragung von Transportdienstleistungen
(1)
Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
(2)
Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite, es sei denn die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Die Darstellung der Transportdienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Präsentation der Transportdienstleistung dar. Durch Eingabe der Details seines Auftrages durch den Kunden in den dafür vorgesehenen Auftragsformular und anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Transportvertrags auf der Grundlage der von ihm eingegebenen Auftragsdetails gegenüber Felgen-Kartons ab. Der Transportvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Felgen-Kartons zustande. Felgen-Kartons erklärt grundsätzlich die Annahme durch Versenden der Auftragsbetätigung per E-Mail an den Kunden. Ergänzend wird auf obige Ziffer V. 1 (1) dieser AGB verwiesen.
VI. Allgemeine Hinweise an den Kunden
(1)
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(2)
Felgen-Kartons unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizes.
(3)
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Felgen-Kartons wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von Felgen-Kartons gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto auf der Website von Felgen-Kartons eingerichtet hat, werden die Bestelldaten dort archiviert und können vom Kunden über dessen Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Logindaten kostenlos abgerufen werden.
(4)
Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten sowie die jeweiligen Einzelheiten zur Zahlung können über die im unteren Bereich der Webseite über den Button „Zahlung & Versand“ erreichbare Unterseite Online-Shops von Felgen-Kartons entnommen werden.
(5)
Die Preise sind bei den einzelnen Produktabbildungen aufgeführt. Die Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Umsatzsteuer und ggf. bei Bestellungen von Waren (Felgenkartons und/oder Verpackungsmaterialien/Zubehör) zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Diese sind ggf. vom Kunden zu tragen und über die Hinweise zu den Versandkosten in dem Online-Shop von Felgen-Kartons einsehbar. Diese werden dem Kunden zudem im Bestellablauf angezeigt.
(6)
Felgen-Kartons beliefert bei Bestellungen von Waren (Felgenkartons und/oder Verpackungsmaterialien/Zubehör) ausschließlich innerhalb Deutschlands.
(7)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Felgen-Kartons weist darauf hin, nicht bereit und nicht verpflichtet zu sein, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(8)
Bezüglich Bestellungen von Waren (Felgenkartons und/oder Verpackungsmaterialien/Zubehör) gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
(9)
Felgen-Kartons übernimmt bzw. bietet selbst keinen besonderen Kundendienst oder Kundendienstleistungen an.
VII. Besondere Bedingungen und Hinweise bei Tranportdienstleistungen
(1)
Erklärt das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber Felgen-Kartons, dass es die beauftragten Dienstleistungen gegenüber Felgen-Kartons nicht erbringen kann, ist Felgen-Kartons berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden binnen einer Frist von 24 Stunden laufend während der üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 16:00 Uhr werktags seit Auftragserteilung des Kunden zurückzutreten.
(2)
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde gegenüber Felgen-Kartons zur vollständigen Vorauszahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).
(3)
Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. Felgen-Kartons ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, für jede beauftragte Transportleistung das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig im Voraus zu zahlen (Freimachung), soweit keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart worden ist.
(5)
Der Kunde erstattet Felgen-Kartons bzw. dem durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmer über das vereinbarte Entgelt hinaus Aufwendungen, soweit diese für das Gut gemacht wurden und Felgen-Kartons sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 420 Abs. 1 HGB). Dazu können beispielsweise Lagerkosten, Kosten der Rückführung, Abgaben zählen. Der Kunde stellt Felgen-Kartons insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
(6)
Der Empfänger kann bei unfreien Sendungen das Beförderungsentgelt sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten (einschließlich einer dafür anfallenden Bearbeitungsgebühr) mit befreiender Wirkung für den Kunden bezahlen. Verweigert der Empfänger die Zahlung der offenen Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung und der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.
VIII. Weitere Regelungen betreffend die Durchführung von Transportdienstleistungen
1. Haftung betreffend die Durchführung von Transportdienstleistungen
(1)
Soweit zwingendes nationales oder internationales Recht einschlägig ist, richtet sich die Haftung von Felgen-Kartons nach diesen Vorschriften, andernfalls nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.
(2)
Felgen-Kartons haftet für Beschädigungen und Verlust von Transportgegenständen gewichtsmäßig begrenzt auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) je Kilogramm des Bruttoschadengewichtes des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet gewichtsmäßig geringer, dann haftet Felgen-Kartons wie der eingesetzte Subunternehmer.
Die Haftung von Felgen-Kartons ist ausgeschlossen,
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wenn der Transportgegenstand nicht den Anforderungen an diese AGB oder den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Dies gilt insbesondere für die Einlieferung von Verbotsgütern (siehe unten) nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des durch den Kunden gewählten Transportunternehmens. Dies gilt selbst dann, wenn Felgen-Kartons den Transport trotz Möglichkeit der Zurückweisung durchführt;
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wenn der Schaden auf einem Verpackungsmangel oder mangelhafter Kennzeichnung beruht;
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wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis (Streik, Krieg, Embargo, hoheitliches Handeln etc.) beruht;
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wenn es sich um reine Schäden an der Verpackung handelt;
Weitergehende gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen bleiben von diesen AGB unberührt und sind ausnahmslos ergänzend anwendbar.
(3)
Felgen-Kartons haftet für Überschreitungen der Lieferfrist begrenzt auf den Betrag der dreifachen Fracht (Beförderungsentgelt), sofern nicht zwingendes internationales Recht eine andere Begrenzung vorschreibt. Der Anspruch erlischt, wenn der Berechtigte nicht binnen einer Frist von 21 Tagen den Verspätungsschaden in Textform anzeigt. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Zwingendes Internationales Recht kann von dieser Ausschlussfrist abweichen.
(4)
Eine Haftung für Vermögensschäden, die nicht auf Beschädigung oder Verlust des Transportgegenstandes oder Überschreitung der Lieferfrist beruhen ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Felgen-Kartons, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter gegeben. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Felgen-Kartons unbeschadet des Verschuldensgrades. Haftet Felgen-Kartons für andere Schäden, die nicht durch Beschädigung, Verlust und Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind und handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, so ist diese Haftung auf den dreifachen Betrag begrenzt, den Felgen-Kartons im Falle des Verlustes zu ersetzen hätte. Ebenfalls sind diese Schäden auf den vertragstypischen und gefahrspezifischen Schaden beschränkt. Es sei denn, der eingesetzte Subunternehmer haftet geringer, dann haftet Felgen-Kartons wie der eingesetzte Subunternehmer.
(5)
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die Felgen-Kartons oder der ausgewählte Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
(6)
Der Kunde hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Felgen-Kartons oder Dritten Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden und Begleitpapieren für eine Zollabfertigung/amtliche Behandlung.
Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Felgen-Kartons oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Vorstehende Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Felgen-Kartons anfallen oder die Felgenkartons im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Verwaltungsstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Felgen-Kartons insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
2. Verbotsgut und Beförderungsausschlüsse
(1) Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Felgen-Kartons sowie den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
(2)
Felgen-Kartons ist jederzeit berechtigt, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, soweit wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Felgen-Kartons bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise i) die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder ii) wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder iii) wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Berechtigung, einen Transportgegenstand zurückzuweisen, überträgt Felgen-Kartons bereits jetzt an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen. Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennung dieser AGB einverstanden. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung durch Felgen-Kartons bzw. das jeweils ausgewählte Transportunternehmen erbracht, wird diese an den Kunden erstattet.
(3)
Stellen Felgen-Kartons bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Felgen-Kartons bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht, ist der Kunde dazu verpflichtet, eine eventuell nach diesen AGB oder den Transportbedingungen des Transportunternehmens anfallende Gebühr zu zahlen.
(4)
Felgen-Kartons ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von Felgen-Kartons bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Diese Berechtigung darf Felgen-Kartons an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen.
(5)
Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch Felgen-Kartons ausgeschlossen. Eine etwaige für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
(1)
Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand versandfertig und ordnungsgemäß verpackt zur Abholung bereitsteht bzw. er versandfertig und ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abgegeben wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verpackung des Transportgegenstands Beschädigungen durch die Beförderung so weit wie möglich ausschließt. Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist Felgen-Kartons im Falle, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Kunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Felgen-Kartons etwaig aufkommende Kostenzuschläge mittels der gleichen Zahlungsmethode, die der Kunde bei der Zahlung der Transportdienstleistung genutzt hat, automatisch zu erheben. Der Transportgegenstand ist vom Kunden mit den für seine vertragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen (Bestimmungsadresse, Behandlungshinweise) und sonstigen, sich ggf. aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens ergebenden Kennzeichnungen zu versehen.
(2)
Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, wo eine Wertangabe erforderlich ist, kommt Felgen-Kartons nicht für daraus entstehende Kosten oder Schäden auf. Felgen-Kartons rät von Sendungen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Versicherung übersteigt.
(3)
Die dem Fahrer übergebene Sendung muss zwingend der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen. Entspricht die Sendung nicht der in Auftrag gegebenen Sendung, ist der Fahrer berechtigt die Sendung so umzupacken, damit er sie auftragsgemäß transportieren kann. Als Paket gilt ein Karton. Sollten sich mehrere Pakete/Kartons auf einer Palette befinden oder mehrere Pakete/Kartons auf vergleichbare Weise miteinander verbunden sein, ohne dass ein Palettenversand gebucht wurde, hat der Fahrer daher das Recht, diese von der Palette zu entfernen bzw. die Pakete zu trennen. In diesen Fällen haftet Felgen-Kartons nicht für entstehende Zusatzkosten, Schäden, Verlust, etc. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands entsprechend sachgemäß ist. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Transportgegenstand nicht gemäß den Verpackungshinweisen verpackt wird. Der Kunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Güter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von Felgen-Kartons ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten werden. Felgen-Kartons erstattet in diesen Fällen keine Portogebühren und der Kunde hat die Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen.
(4)
Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entspricht. Etwaige Schäden, Verwaltungstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften trägt der Kunde.
(5)
Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen des Transportgegenstands hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung an den Empfänger anzuzeigen und Felgen-Kartons unverzüglich über den Verlust oder die Beschädigung in Textform (per E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Ausschlussfrist, wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn der Kunde oder der Empfänger Felgen-Kartons nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform (per E-Mail genügt) über den Verlust oder die Beschädigung in Kenntnis setzt.
(6)
Der Kunde erkennt an, dass Felgen-Kartons nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Schäden und Aufwendungen in diesem Sinne sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Beförderungsentgelte, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, anfallende Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien.
4. Transportdurchführung
(1)
Dem Kunden obliegt es, den Empfänger des Transportgegenstands darauf hinzuweisen, dass er den Transportgegenstand auf offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen hat. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.
(2)
Bei jedem Nichtantreffen des Aushändigers am Abholort innerhalb des vertraglich vereinbarten Abholzeitraumes des Transportgegenstands kann Felgen-Kartons dem Kunden 7 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Felgen-Kartons bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
(3)
Die gebuchten Abholdaten sind grundsätzlich nicht garantiert und stellen lediglich eine Indikation für den voraussichtlichen Abholtermin dar. Gleiches gilt für die gebuchten Zustelldaten. Für etwaige Abweichungen haftet Felgen-Kartons nicht.
(4)
Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierende Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger selbst nicht angetroffen, erfolgt die Abholung sowie Zustellung des Transportgutes grundsätzlich ab bzw. bis zur 1. Tür, d.h. ab bzw. bis zum Hauseingang.
(5)
Ist eine Zustellung des Transportgegenstands nicht gemäß der vertraglichen Vereinbarung möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Kunde entsprechend informiert und der zu versendende Transportgegenstand nach (ggf. auch vorab für diesen Fall bereits erteilter) Weisung des Kunden entweder i) an den Kunden zurückgeschickt, oder ii) ein erneuter Zustellungsversuch, für den Zusatzkosten nach Maßgabe des folgenden Absatz 6 entstehen, unternommen, iii) oder seitens Felgen-Kartons bzw. dem jeweils ausgewählten Transportunternehmen zur Abholung durch den Empfänger gelagert und bereitgehalten. Felgen-Kartons ist berechtigt, sich für die Lagerung des Transportguts auf Kosten des Kunden eines Dritten zu bedienen. Felgen-Kartons ist in solchen Fällen berechtigt, das Transportgut nach Maßgabe der § 373 Abs. 2 bis 4 HGB verkaufen zu lassen, wenn es sich um verderbliche Ware handelt oder der Zustand des Transportguts eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn die andernfalls entstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des Transportguts stehen. Unverwertbares Transportgut darf Felgen-Kartons vernichten und entsorgen. Aufwendungen, die Felgen-Kartons im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Verkauf oder der Vernichtung und Entsorgung des Transportguts entstehen, sind vom Kunden zu erstatten. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
(6)
Felgen-Kartons kann dem Kunden jeden erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger wie folgt zusätzlich in Rechnung stellen: 7 EUR (inklusive Umsatzsteuer).
(7)
Die Angabe “Werktage” auf der Webseite bezieht sich auf Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind dabei nicht eingeschlossen.
(8)
Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften, nicht jedoch an Postfächer, Packstationen, o.ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann Felgen-Kartons für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden.
(9)
Felgen-Kartons bietet die Beförderungen nur innerhalb der EU an.
5. Versicherungsschutz für Transportgüter
Felgen-Kartons haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Deshalb versichert Felgen-Kartons auf Anfrage gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen die Gefahren des Transportes bis zu einer Versicherungssumme von 10.000,00 EUR.
Die Transportversicherung wird von Felgen-Kartons im Interesse des Kunden bei der OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG eingedeckt.
Der Kunde erhält bei Versicherungsabschluss einen von der Haftung von Felgen-Kartons unabhängigen Anspruch auf Versicherungsleistung.
IX. Sonstige Regelungen
(1)
Der Kunde kann Ansprüche gegen Felgen-Kartons weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
(2)
Soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, Flechtorf. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen persönlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.